Ein 58-jähriger Klima-Aktivist wurde vom Verwaltungsgericht in Düsseldorf abgewiesen, nachdem er im Landtag Kartoffelbrei geworfen hatte. Die Landtagsverwaltung hatte daraufhin ein zeitlich befristetes Hausverbot ausgesprochen, das vom Gericht als ‚moderat‘ bezeichnet wurde.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Düsseldorf sorgt für Aufsehen. Der ältere Herr vertritt die Ansicht, dass seine Aktion als Kunstaktion zu werten sei und beruft sich darauf, dass er im Strafprozess freigesprochen wurde. Die Landtagsverwaltung hingegen betrachtet das Hausverbot als Präventionsmaßnahme und wird dabei vom Verwaltungsgericht unterstützt. Der Aktivist sieht in seiner Aktion künstlerischen Ausdruck, während das Gericht das Hausverbot als gerechtfertigt ansieht.
Die Kartoffelbrei-Attacke im Landtag und die daraus resultierende Kontroverse rufen die Frage hervor, wo die Grenze zwischen Kunstaktion und Sachbeschädigung verläuft. In diesem Fall hat das Verwaltungsgericht in Düsseldorf eine klare Position bezogen und dem Hausverbot zugestimmt, obwohl der Klima-Aktivist im Strafprozess freigesprochen wurde. Die Diskussion um Kunstfreiheit und ordnungsgemäßes Verhalten im öffentlichen Raum wird von diesem Fall sicherlich weiterhin befeuert werden.