Am Donnerstagmorgen fanden Hausdurchsuchungen bei Mitgliedern der Klimabewegung ‚Letzte Generation‘ in mehreren deutschen Städten statt, darunter Berlin, Leipzig, Halle, Freiburg und Mannheim. Die Aktionen wurden ausgelöst durch eine Klebeaktion von Aktivisten am 25. Juli am Flughafen Frankfurt, bei der Rollbahnen blockiert wurden und 230 Flüge ausfielen. Unterstützt von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main durchsuchte die Polizei die Wohnungen und Räumlichkeiten der Aktivisten.
Empfindliche Strafen und Millionenhöhe Schadensersatzforderungen der Lufthansa hängen über den Flughafen-Besetzern, die mit drastischen Konsequenzen rechnen müssen. Das Landgericht München hat kürzlich entschieden, dass das Abhören des Pressetelefons der ‚Letzten Generation‘ rechtmäßig war, da der Verdacht einer Bildung einer ‚kriminellen Vereinigung‘ besteht.
Die ‚Letzte Generation‘ kritisiert die Hausdurchsuchungen als Einschüchterungsversuch und sieht darin eine Bedrohung der demokratischen Grundwerte. Die Flughafen-Besetzer stehen vor einer ungewissen Zukunft mit schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen. Die Einordnung der Klimabewegung als ‚kriminelle Vereinigung‘ bleibt weiterhin strittig und wirft Fragen zur Meinungsfreiheit und demokratischen Teilhabe auf.