Die Stadt Bochum hat für die Silvesternacht ein Feuerwerksverbot für Teile der Innenstadt angeordnet. Die Maßnahme gilt von Mittwoch, 31. Dezember 2025, 20 Uhr, bis Donnerstag, 1. Januar 2026, 4 Uhr und betrifft mehrere zentrale Straßenabschnitte.
Geltungsbereich und Zeitraum
Das Verbot bezieht sich auf die Brüderstraße, auf Teile der Kerkwege sowie auf Abschnitte der Kortumstraße und der Kreuzstraße. An den Grenzen der betroffenen Bereiche werden Schilder auf das Verbot hinweisen.
Kontrolle und Durchsetzung
Die Überwachung der Verbotszone übernimmt der Kommunale Ordnungsdienst. Personen, die sich in den Bereich begeben wollen, werden kontrolliert. In der Pressemitteilung der Stadt heißt es, dass mitgebrachtes Feuerwerk in einem dafür aufgestellten Container entsorgt werden muss, um die Sperrzone betreten zu können.
Hinweise für Anwohner und Besucher
Die Stadt empfiehlt, die ausgeschilderten Bereiche zu beachten und sich rechtzeitig über Zugangsregelungen zu informieren. Wer sich unsicher ist, ob ein Bereich betroffen ist, kann die Hinweise vor Ort beachten oder sich an die zuständigen städtischen Stellen wenden. Die Regelung gilt ausschließlich im genannten Zeitraum in der Silvesternacht.
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