Das Oberverwaltungsgericht M\u00fcnster hat entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten und die \u00d6ffentlichkeit dar\u00fcber informieren darf. Diese Entscheidung stellt eine bedeutende Niederlage f\u00fcr die AfD dar, die trotz ihrer Pr\u00e4senz in Parlamenten und guten Umfragewerten nun unter Nazi-Verdacht steht und mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden kann.
Das Gericht erlaubt die Beobachtung der AfD als Verdachtsfall und somit eine m\u00f6gliche Einstufung der Partei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Trotz m\u00f6glicher Sch\u00e4den f\u00fcr die Partei bleibt die Gesellschaft aufgerufen, aktiv f\u00fcr die demokratischen Werte einzutreten und sich der Herausforderung f\u00fcr den Rechtsstaat zu stellen.
Die AfD, die fast 80 Abgeordnete im Bundestag hat und in vielen Landtagen vertreten ist, steht nun vor einer ernsthaften Herausforderung. Das Urteil des Gerichts stellt einen klaren Einschnitt f\u00fcr die Partei dar und k\u00f6nnte sogar zu einem Verbot f\u00fchren. Sowohl die Partei selbst als auch die Zivilgesellschaft sind aufgefordert, aktiv f\u00fcr die Werte einer freien und offenen Gesellschaft einzutreten und extremistischen Parteien entschieden entgegenzutreten.