Sie fragen sich, ob Sie nach 2025 noch eine Gasheizung einbauen können? Kurz: In vielen Bestandsbauten bleibt der Einbau einer neuen Gasheizung voraussichtlich weiterhin möglich, aber die Regeln hängen von kommunaler Wärmeplanung und Übergangsfristen ab.
Die nächsten Abschnitte erklären, welche gesetzlichen Vorgaben ab 2025 gelten, wie kommunale Wärmepläne den Einbau beeinflussen und welche Ausnahmen greifen. Dabei zeigt der Beitrag auch konkrete Alternativen und Perspektiven für die Umstellung auf klimafreundlichere Systeme.
Gesetzliche Regelungen für Gasheizungen ab 2025
Das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt ab 2025 konkrete Vorgaben für den Anteil erneuerbarer Energien, Ausnahmen und Übergangsfristen sowie unterschiedliche Pflichten für Bestands- und Neubauten fest. Viele Regelungen greifen gestaffelt, deshalb entscheiden kommunale Wärmepläne und technische Anforderungen über die Zulässigkeit neuer Gasheizungen.
Aktueller Stand des Gebäudeenergiegesetzes
Das GEG schreibt seit der Novelle vor, dass Neubauten grundsätzlich einen hohen Anteil erneuerbarer Energien nutzen müssen. Konkret gilt eine Verpflichtung, dass neue Heizanlagen ab einem Stichtag zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollen, sofern keine abweichenden kommunalen Vorgaben bestehen.
Für Bestandsgebäude gibt es abgestufte Regeln: Nicht in allen Fällen ist der Einbau einer reinen Gasheizung grundsätzlich verboten. Entscheidend sind Alter des Gebäudes, Art des Eingriffs und das Vorhandensein von Wärmeplänen der Kommune. Technische Anforderungen wie H2‑Ready für Gasgeräte werden schrittweise eingeführt.
Die Regelung unterscheidet außerdem zwischen Erstausstattung, Austausch und Austauschpflichten bei Anlagen über einer bestimmten Betriebsdauer. Gesetzestexte und Umsetzungsverordnungen können Details zu Zähler- und Nachweispflichten enthalten.
Ausnahmen und Übergangsfristen
Das Gesetz enthält Ausnahmen für bestimmte Gebäudegruppen und Situationen. Kleine Wohngebäude, denkmalgeschützte Objekte oder Fälle, in denen technische Alternativen nicht praktikabel sind, können Ausnahmen erhalten. Auch Ersatzinstallationen bei akutem Bedarf sind unter bestimmten Bedingungen weiterhin möglich.
Übergangsfristen regeln den Zeitpunkt verschärfter Vorgaben. Kommunale Wärmepläne entscheiden mit: Liegt keine kommunale Wärmeplanung vor, gelten für Bestandsbauten oft mildere Regeln bis zum Inkrafttreten lokaler Vorgaben. Ab 2029 treten zusätzliche Anforderungen wie die Wasserstoffkompatibilität (H2‑Ready) für neue Gasgeräte in Kraft.
Verbraucher müssen Fristen und Nachweise beachten. Förderprogramme und Pflichttermine können die Wirtschaftlichkeit beeinflussen; deswegen empfiehlt es sich, Fristen und kommunale Vorgaben frühzeitig zu prüfen.
Pflichten für Alt- und Neubauten
Neubauten unterliegen strengen Pflichtauflagen: Beim Heizungseinbau muss der Anteil erneuerbarer Energien nachgewiesen werden und technische Mindestanforderungen erfüllt sein. In vielen Fällen kommt nur eine hybride Lösung oder eine Wärmepumpe in Frage.
Bei Bestandsbauten gelten gestaffelte Austauschfristen. Alte Gasheizungen dürfen nur bis zu einer definierten Betriebsdauer weiterbetrieben werden; nach Ablauf besteht in bestimmten Fällen eine Austauschpflicht. Gleichwohl ist der Einbau einer neuen reinen Gas-Brennwerttherme weiterhin möglich, wenn kommunale Vorgaben und die 65‑%‑Regel nicht greifen.
Betreiber müssen zudem Nachweise über Effizienz und Anschlussfähigkeit zu erneuerbaren Systemen führen. Installateure und Eigentümer tragen Verantwortung für die Einhaltung von Fristen, technischen Mindestanforderungen und gegebenenfalls der H2‑Ready‑Vorgaben.
Alternativen und Zukunftsaussichten für Heizsysteme
Viele Hausbesitzer prüfen jetzt Wärmepumpen, Hybridlösungen und h2-ready-Systeme als Ersatz für Gas- oder Ölheizungen. Förderprogramme und technische Verbesserungen machen den Umstieg finanziell und praktisch zunehmend attraktiv.
Fördermöglichkeiten für nachhaltige Heizungen
Die KfW und das BAFA bieten direkte Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für Wärmepumpen, Stromspeicher und hybride Systeme. Typische Förderhöhen liegen bei mehreren Tausend Euro; zusätzliche Boni gibt es für Effizienzmaßnahmen wie Gebäudedämmung.
Für Heizungstausch-Projekte gelten oft gestaffelte Anforderungen: höhere Fördersätze bei Austausch fossil betriebener Anlagen und bei Kombination mit erneuerbarem Strom. Antragstellung vor Auftragsvergabe ist in vielen Programmen Pflicht.
Kommunale Förderprogramme ergänzen bundesweite Maßnahmen; manche Kommunen bieten ergänzende Zuschüsse oder Beratungsangebote. Empfohlen wird, vor Angebotsannahme Förderkonditionen prüfen und Fristen beachten.
Technologische Entwicklungen im Heizungsmarkt
Wärmepumpen verbessern laufend ihre Effizienz, vor allem bei niedrigen Vorlauftemperaturen und in gut gedämmten Gebäuden. Luft-Wasser- und Erdwärmepumpen dominieren den Markt; die Auswahl hängt von Platz, Bodenverhältnissen und Schallanforderungen ab.
Hybridheizungen koppeln Wärmepumpe mit Gas-Brennwertgerät oder Solarthermie für Spitzenlasten und bieten Flexibilität bei Netzengpässen. H2-ready-Gasheizungen und grüne Gase bleiben eine Übergangslösung, falls Wasserstoffinfrastruktur und Zertifizierung voranschreiten.
Digitale Steuerung, Smart-Grid-Integration und saisonale Wärmespeicher erhöhen Systemeffizienz. Käufer sollten Systemwirkungsgrad, Lastprofil und Anschlusskosten vergleichen, um langfristige Betriebskosten realistisch einzuschätzen.

