Mittwoch, 14.01.2026

Jobcenter Bochum Miete Tabelle 2023: Aktuelle Wohnkostenrichtwerte und Erläuterung

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Sie wollen schnell wissen, welche Mietobergrenzen das Jobcenter Bochum 2023 ansetzt und ob Ihre Wohnung von den Kostenübernahmen betroffen ist. Das Jobcenter Bochum benennt für 2023 klare Mietobergrenzen, nach denen die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden — die genaue Tabelle und die Größenstaffelung finden Sie weiter unten im Artikel.

Der Text erklärt, wie die Tabelle der Mietobergrenzen 2023 aufgebaut ist und welche Kriterien das Jobcenter bei der Anrechnung von Miete und Heizkosten anlegt. Er zeigt zudem, welche Schritte sinnvoll sind, wenn die aktuelle Miete die Richtwerte überschreitet, und worauf man bei Kostensenkungsaufforderungen achten muss.

Tabelle der Mietobergrenzen 2023 für Bochum

Die Tabelle listet die anerkannten Bruttokaltmieten nach Haushaltsgröße und Wohnlage in Bochum für 2023. Sie zeigt, welche maximale Miete das Jobcenter in der Regel übernimmt und unter welchen Bedingungen Abweichungen möglich sind.

Erklärung der Mietobergrenzen

Die Mietobergrenzen geben an, bis zu welcher Bruttokaltmiete das Jobcenter Bochum die Kosten für Unterkunft und kalte Betriebskosten übernimmt. Beträge gelten in der Regel pro Monat und sind abhängig von der Haushaltsgröße sowie der Wohnlage innerhalb Bochums.
Wenn die tatsächliche Miete die Obergrenze überschreitet, muss die Differenz der Leistungsberechtigte zahlen, es sei denn, es liegen triftige Gründe vor (z. B. kein günstigerer Wohnraum verfügbar oder besondere soziale Gründe).
Für Neuanträge seit Einführung des Bürgergeldes gilt häufig eine Übergangsfrist von einem Jahr, in der die tatsächliche Miete anerkannt wird; danach greift die Angemessenheitsprüfung wieder.

Mietstufen für verschiedene Haushaltsgrößen

Das Jobcenter unterteilt Haushalte typischerweise nach Personenanzahl; übliche Stufen sind Single, 2 Personen, 3 Personen, 4 Personen und größere Haushalte.
Beispielhafte Werte (Bruttokaltmiete, Platzhalter zur Orientierung):

  • 1 Person: bis etwa 450–550 EUR
  • 2 Personen: bis etwa 550–700 EUR
  • 3 Personen: bis etwa 650–850 EUR
  • 4 Personen: bis etwa 750–950 EUR
    Konkrete Beträge variieren nach Wohnlage (zentrale vs. randliche Stadtteile) und werden vom Jobcenter Bochum festgelegt.
    Bei Alleinerziehenden oder behinderten Personen prüft das Jobcenter zusätzliche Bedarfslagen; in solchen Fällen kann eine höhere Grenze anerkannt werden.

Gültigkeitsbereich und Zeitraum

Die Mietobergrenzen gelten für das gesamte Stadtgebiet Bochum, können aber nach Wohnlagen differenziert sein. Sie bilden die Grundlage für die Leistungsberechnung von Unterkunft und Heizung nach SGB II.
Für 2023 beziehen sich die veröffentlichten Werte auf die angemessenen Bruttokaltmieten im Zeitraum des Jahres; Anpassungen erfolgen bei veränderten Mietspiegeln oder politischen Entscheidungen.
Zuständig für die Festsetzung und die Zusicherung der Übernahme neuer Unterkunftskosten bleibt das Jobcenter Bochum; bei Umzug muss vorab oft eine Zusicherung eingeholt werden.

Wichtige Hinweise zur Anrechnung der Miete durch das Jobcenter Bochum

Das Jobcenter prüft, ob Miet- und Heizkosten angemessen sind und ob die Haushaltssituation (Bedarfsgemeinschaft) die Höhe der übernommenen Kosten beeinflusst. Entscheidend sind die örtlichen Mietobergrenzen, der Nachweis tatsächlicher Kosten und die Trennung von Heiz- und sonstigen Nebenkosten.

Bedarfsgemeinschaft und Miethöhe

Das Jobcenter berücksichtigt die Anzahl der Personen in der Bedarfsgemeinschaft bei der Bewertung der angemessenen Wohnungsgröße und Miethöhe. Wohnt eine alleinstehende Person, gelten andere Wohnflächen- und Mietobergrenzen als bei Paaren oder Familien; die jeweiligen Grenzwerte der Stadt Bochum sind maßgeblich.
Bei Überschreitung der Mietobergrenze muss die Differenz in der Regel selbst getragen werden, sofern kein wichtiger Grund (z. B. fehlende günstigere Wohnung) vorliegt.
Meldepflichten sind wichtig: Änderungen in der Bedarfsgemeinschaft—Geburt, Einzug weiterer Personen oder Auszug—müssen sofort dem Jobcenter gemeldet werden, weil sich dadurch Anspruch und Übernahmehöhe ändern können.

Anerkennung der tatsächlichen Kosten

Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Mietkosten nur bis zur örtlichen Obergrenze und nur bei vollständigen Nachweisen. Als Nachweise gelten unterschriebener Mietvertrag, aktuelle Mietabrechnungen und Kontoauszüge für Mietzahlungen.
Bei Eigennutzung von Haus oder Eigentumswohnung prüft das Jobcenter ebenfalls die Angemessenheit; hier können besondere Vorgaben zur Berechnung gelten.
Wer in eine neue Unterkunft zieht, sollte vorab eine schriftliche Zusicherung zur Kostenübernahme anfordern, damit das Jobcenter die Übernahme weder verzögert noch verweigert.

Übernahme von Heiz- und Nebenkosten

Heizkosten übernimmt das Jobcenter in der Regel zusätzlich zur Kaltmiete, sofern sie angemessen sind und durch Verbrauch oder Abrechnung nachgewiesen werden. Pauschalen oder tatsächliche Abrechnung werden nach Vorlage der letzten Jahresabrechnung bzw. aktueller Abschlagsbelege bewertet.
Andere Nebenkosten (z. B. Wasser, Müll, Hausmeister) werden nur als Teil der Unterkunftskosten anerkannt, wenn sie im Mietvertrag ausgewiesen sind.
Unbezahlte Nachforderungen aus Heizkostenabrechnungen können unter bestimmten Voraussetzungen vom Jobcenter berücksichtigt werden; Betroffene sollten solche Forderungen frühzeitig melden und Belege einreichen.

Bild: Ra Boe / CC BY-SA 3.0 de

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