Montag, 16.09.2024

Warum ‚Freigänger‘ Katzen in Bochum kastriert sein müssen

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Nina Becker
Nina Becker
Nina Becker ist eine engagierte Lokaljournalistin, die die Geschichten und Anliegen der Menschen in ihrer Region mit Herz und Verstand vermittelt.

In Bochum gilt die Katzenschutzverordnung seit 2018, die vorschreibt, dass Freigängerkatzen mit Mikrochip oder Ohrtätowierung gekennzeichnet, registriert und kastriert werden müssen, um das Leid herrenloser und verwilderter Katzen zu vermindern. Das Ordnungsamt betont die Bedeutung dieser Maßnahme zur Eindämmung von Krankheiten und unkontrollierter Vermehrung.

Die Katzenschutzverordnung in Bochum erfordert, dass Freigängerkatzen gekennzeichnet, registriert und kastriert werden, um die unkontrollierte Vermehrung und Ausbreitung von Krankheiten einzudämmen. Die Vermehrung von Katzen geschieht sehr schnell und führt zu zahlreichen erkrankten und unterernährten Tieren. Die Dichte der Population bei Hauskatzen reguliert sich nicht auf natürliche Weise, was die Bedeutung der Kastration betont. Katzenhalter, die ihre Katzen unkastriert lassen, müssen sicherstellen, dass sie keinen unkontrollierten freien Auslauf haben.

Die Einführung der Katzenschutzverordnung und die damit verbundenen Maßnahmen zur Kennzeichnung, Registrierung und Kastration von Freigängerkatzen sind entscheidend, um das Leid herrenloser und verwilderter Katzen zu verringern und die Ausbreitung von Krankheiten einzudämmen. Hauskatzenpopulationen können nicht auf natürliche Weise reguliert werden, weshalb die Kastration eine wichtige Rolle spielt, um einen gesunden Katzenbestand zu gewährleisten.

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