Freitag, 20.09.2024

Wie viele Minijobs darf man haben? Die wichtigsten Informationen im Überblick

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Clara Hofmann
Clara Hofmann
Clara Hofmann ist eine einfallsreiche Reporterin, die mit ihrem Blick für das Besondere und ihrer Fähigkeit, Menschen zum Reden zu bringen, beeindruckt.

Minijobs sind eine beliebte Möglichkeit, zusätzliches Einkommen zu erzielen, ohne umfangreiche Abgaben oder Versicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt bei 538 Euro monatlich. Das bedeutet, dass Beschäftigte bis zu diesem Betrag verdienen können, ohne steuerliche Abzüge oder Sozialversicherungsbeiträge leisten zu müssen. Solche Beschäftigungsverhältnisse können nebeneinander bestehen, solange sie die Verdienstgrenze nicht überschreiten. Typische Minijobs sind Tätigkeiten wie Putzhilfe, Kinderbetreuung oder Gartenhilfe. Auch bei Minijobs muss der gesetzliche Mindestlohn für geleistete Arbeitsstunden beachtet werden. Gerade für Arbeitnehmer, die einen Hauptjob haben, bieten Minijobs eine wertvolle Möglichkeit, ihr Arbeitsentgelt zu erhöhen, ohne rechtliche Fallstricke fürchten zu müssen.

Maximale Verdienstgrenze beachten

Die Beachtung der Verdienstgrenze ist entscheidend, wenn es um die Frage geht, wie viele Minijobs man haben darf. Aktuell liegt das Verdienstlimit für Minijobs bei 450 Euro pro Monat. Diese Regelung könnte sich jedoch mit den Änderungen 2024 ändern, weshalb eine regelmäßige Prüfung der Einkünfte unerlässlich ist. Überschreitet man diese Grenze, wird man sozialversicherungspflichtig, was Auswirkungen auf das Arbeitszeitkonto und mögliche Überstunden hat. Zu beachten ist auch der Mindestlohn, der in den nächsten Jahren voraussichtlich steigen wird, was ebenfalls das Zeitguthaben aller Minijobs beeinflussen kann. Wer bereits einen Hauptjob hat, sollte besonders darauf achten, dass die Gesamteinkünfte aus Minijobs und Hauptbeschäftigung die Verdienstgrenze nicht überschreiten. Ein sorgfältiges Monitoring der Einkünfte ist daher ratsam, um unerwartete finanzielle Belastungen zu vermeiden.

Minijobs neben Hauptbeschäftigung

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen neben ihrem Hauptjob in der Regel einen oder mehrere Minijobs ausüben, solange sie die gesetzlich geregelte Verdienstgrenze beachten. Diese Verdienstgrenze liegt aktuell bei 520 Euro monatlich, was bedeutet, dass Minijobs steuerfrei und sozialversicherungspflichtig gestaltet werden können, wenn der Verdienst innerhalb dieses Rahmens bleibt. Durchschnittlich arbeiten viele Beschäftigte in einem Minijob, um ihr Einkommen aufzubessern, während sie gleichzeitig ihre Hauptbeschäftigung in vollem Umfang ausführen. Es ist wichtig, alle Regelungen im Blick zu behalten, da eine Überschreitung der Verdienstgrenze zu Nachzahlungen an das Finanzamt und in die Sozialversicherung führen kann. Daher empfiehlt es sich, die Arbeitszeit und den Verdienst im Minijob genau zu dokumentieren, um mögliche Probleme zu vermeiden.

Steuerliche Aspekte bei Minijobs

Steuern spielen eine zentrale Rolle bei der Beschäftigung in Minijobs. Bei einem Verdienst von bis zu 520 Euro monatlich sind diese in der Regel steuerfrei, jedoch fällt in diesen Fällen die Lohnsteuerpauschalierung an. Für viele Arbeitnehmer ist es wichtig zu wissen, dass sie bei einem Minijob keine Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung leisten müssen, es sei denn, sie entscheiden sich aktiv dafür. Grundsätzlich bleibt das Arbeitsentgelt aus einem Minijob unter der Verdienstgrenze, die zudem eine Obergrenze für die sozialversicherungsrechtliche Einordnung definiert. Aktuelle Gerichtsurteile betonen, dass die Regelungen zu Minijobs bei der Kombination mit einem Hauptjob stets im Auge behalten werden müssen. Experten raten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, bei der Planung von mehreren Minijobs die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie mögliche steuerliche Konsequenzen zu berücksichtigen.

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