Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung wegen methodischer M\u00e4ngel und unrealistischer Annahmen kritisiert und zur Nachbesserung aufgefordert. Die Deutsche Umwelthilfe betrachtet das Urteil als bedeutend und vergleichbar mit dem Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021.
Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung vom Oktober 2023 wurde f\u00fcr nicht ausreichend befunden, um die Klimaziele f\u00fcr 2030 zu erreichen. Die Sektorziele im Klimaschutzgesetz werden laut Gericht mit den Ma\u00dfnahmen des Programms nicht eingehalten. Das Urteil fordert die Bundesregierung zur Nachbesserung auf. Die Deutsche Umwelthilfe betrachtet das Urteil als bedeutend und vergleichbar mit dem Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021.
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg f\u00fcr das Klimaschutzprogramm f\u00fchrt zu Diskussionen \u00fcber die Notwendigkeit von effektiveren Klimaschutzma\u00dfnahmen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, konkrete, belastbare und messbare Ma\u00dfnahmen zum Klimaschutz umzusetzen, um die Klimaziele zu erreichen.