Am Osterwochenende werden in Bottrop wieder zahlreiche Brauchtumsfeuer angezündet. Die Stadt weist darauf hin, dass solche Osterfeuer nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sind und sowohl Sicherheits- als auch Umweltschutzauflagen erfüllen müssen.
Wer darf ein Osterfeuer veranstalten
Nach städtischen Vorgaben dürfen Osterfeuer ausschließlich von Glaubensgemeinschaften, ortsansässigen Vereinen, Organisationen oder sogenannten Nachbarschaftsgemeinschaften durchgeführt werden. Voraussetzung ist außerdem, dass es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt, die grundsätzlich allen Interessierten offensteht.
Materialwahl, Brandschutz und Tierschutz
Als Brennstoff ist ausschließlich naturbelassenes Holz sowie von Blättern befreiter Baum- und Strauchschnitt zulässig. Das Holz sollte möglichst trocken sein, um Rauchentwicklung sowie die Entstehung von Feinstaub und Kohlenmonoxid zu minimieren. Nicht erlaubt sind lackiertes oder behandeltes Holz, Sperrmüll, Altreifen oder Kunststoff. Beim Verbrennen dieser Materialien entstehen gesundheitsschädliche und umweltbelastende Stoffe.
Vor dem Entzünden ist der Holzstoß kurz umzugrüppeln, um zu verhindern, dass sich Igel, Hasen, Kaninchen oder brütende Vögel in den Haufen verstecken. Wegen Funkenflugs und erhöhter Brandgefahr sind die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsabstände zu Gebäuden, Waldflächen und Wegen einzuhalten. Das Feuer muss ständig beaufsichtigt werden und bei starkem Wind gelöscht werden. Sollte Unklarheit über die Sicherheit bestehen, empfiehlt die Stadt, auf das Anzünden zu verzichten.
Nach dem vollständigen Erlöschen und dem Erkalten der Asche ist diese über den Restmüll zu entsorgen.
Anmeldung und weiterführende Hinweise
Jedes Osterfeuer muss spätestens eine Woche vor dem geplanten Termin beim Fachbereich Umwelt und Grün der Stadt Bottrop angezeigt werden. Das entsprechende Formular steht online zur Verfügung. Die detaillierten Regelungen zu Brauchtumsfeuern sind auf der Website der Stadt veröffentlicht.
Weitere Informationen und die Formulare finden sich unter den folgenden Adressen: https://www.bottrop.de/rathaus/ortsrecht/ordnung/Brauchtumsfeuer.php und https://www.bottrop.de/vv/downloads/Anzeige_Brauchtumsfeuer.pdf
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