Das Verwaltungsgericht Köln hat der Stadt Köln eine Frist gesetzt, das Urteil zum nächtlichen Lärmschutz am Brüsseler Platz umzusetzen. Kommt die Stadt der Verpflichtung nicht nach, droht ein Zwangsgeld in Höhe von 5 000 Euro. Die Gerichtsentscheidung vom 5. März 2026 sieht vor, dass die Maßnahme bis zum 15. Mai 2026 umgesetzt sein muss. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 9 M 37/25.
Gericht bemängelt bisheriges Vorgehen
Nach Auffassung des Gerichts hat die Stadt bislang keine wirksamen Maßnahmen ergriffen, um die gesetzliche Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr und die Anwohnerinnen und Anwohner vor gesundheitsschädigendem Lärm zu schützen. Das Verwaltungsgericht verweist auf frühere Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen. Dieses hatte bereits am 28. September 2023 festgestellt, dass am Brüsseler Platz regelmäßig Pegel oberhalb von 60 dB A auftreten, die als gesundheitsschädigend gelten.
Im laufenden Vollstreckungsverfahren wertete das Gericht Messdaten aus Mai und Juli 2025 als Beleg dafür, dass die Grenzwerte weiterhin nicht eingehalten werden. Zudem bemängelte das Gericht die Geschwindigkeit der Verwaltung bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. Das Gericht hielt es grundsätzlich bereits zum jetzigen Zeitpunkt für möglich, ein Zwangsgeld festzusetzen, gewährte aber eine Frist, da die Stadt an einer neuen Regelung arbeitet.
Verwaltung plant ordnungsbehördliche Verordnung mit Alkoholverbot
Die Stadtverwaltung hat eine ordnungsbehördliche Verordnung für den Bereich des Brüsseler Platzes vorbereitet, die der Rat in seiner Sitzung am Donnerstag, 19. März 2026, beraten soll. Geplant ist ein Alkoholkonsum- und Mitführverbot ab 21 Uhr im Umfeld des Platzes. Ziel der Regelung ist es, die Lärmbelastung so zu senken, dass der maßgebliche Wert von 60 dB A während der Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr eingehalten wird.
Die Verwaltung bezeichnet das geplante Alkoholverbot als das mildeste geeignete und verhältnismäßige Mittel, um die gerichtlichen Vorgaben umzusetzen. Bisher war ein vergleichbares Verbot über eine Allgemeinverfügung geregelt. Nach Einschätzung der Verwaltung bietet eine ordnungsbehördliche Verordnung eine rechtssichere Grundlage und bessere Möglichkeiten, Verstöße im Rahmen eines Bußgeldverfahrens zu ahnden. Die Verordnung soll zunächst ohne zeitliche Befristung gelten und kann bei neuen Erkenntnissen überprüft oder angepasst werden.
Weitere Messungen und mögliche Folgen
Parallel zu der geplanten Verordnung will die Stadt weitere Lärmmessungen am Brüsseler Platz durchführen lassen. Die Ergebnisse sollen vor Ablauf der vom Verwaltungsgericht gesetzten Frist am 15. Mai 2026 vorliegen. Auf dieser Grundlage werde bewertet, ob die ergriffenen Maßnahmen ausreichen oder ob weitergehende Schritte erforderlich seien, teilte die Verwaltung mit.
Das Verwaltungsgericht hat bislang lediglich die Androhung eines Zwangsgeldes ausgesprochen. Es nennt im Beschluss nicht, in welchem Umfang künftig Zwangsgelder festgesetzt werden könnten. Maßgeblich sei, so das Gericht, dass Maßnahmen zu einer Reduzierung der Lärmimmissionen auf unter 60 dB A führen. Die Stadt betont, sie verfolge das Ziel, die gerichtlichen Vorgaben fristgerecht umzusetzen und zugleich eine verhältnismäßige und rechtssichere Regelung zu schaffen.
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