Osterfeuer gelten in Bochum als zulässiges Brauchtumsfeuer und können ohne besondere Genehmigung der Stadt angezündet werden. Voraussetzung ist die Zustimmung des Eigentümers der Fläche sowie die Einhaltung von Auflagen, die Nachbarn und die öffentliche Sicherheit schützen sollen.
Rechtlicher Rahmen und Termine
Nach Angaben der Stadt sind Osterfeuer als Traditionsfeuer grundsätzlich gestattet. Organisiert werden sie häufig von Vereinen, Kindergärten oder kirchlichen Gruppen. Zulässige Termine sind Gründonnerstag, der Samstag vor Ostern, Ostersonntag oder Ostermontag. Eine gesonderte Erlaubnis durch die Stadtverwaltung ist demnach nicht erforderlich, die Zustimmung des Grundstückseigentümers muss aber vorliegen.
Sicherheitsauflagen und Nachbarschaftsschutz
Wichtig ist, dass durch das Abbrennen weder Menschen gefährdet noch erheblich belästigt werden. Bei feuchter Witterung oder starkem Wind soll nicht gezündet werden, weil dann die Gefahr steigt, dass Rauch in benachbarte Wohn und Schlafräume eindringt. Außerdem ist die allgemeine Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr zu beachten.
Praktische Hinweise zum Abbrennen
Für das Feuer sollten nur trockene, unbehandelte Hölzer verwendet werden, zum Beispiel Buche oder Birke. Brennmaterialien mit Anstrichen oder anderem Holzschutz dürfen nicht verwendet werden, weil sie starken Rauch oder gesundheitsschädliche Dämpfe erzeugen können. Die Feuerstelle sollte nicht größer als etwa ein mal ein Meter sein und der aufgeschichtete Holzhaufen nicht höher als ein Meter. Das Feuer sollte nicht länger als zwei Stunden brennen und während der gesamten Zeit beaufsichtigt werden. Ausreichend Löschmittel, etwa ein Feuerlöscher, sind bereitzustellen.
Umweltschutz und Tierwohl
Beim Osterfeuer ist das Verbrennen von Abfällen verboten. Wer pflanzliche oder sonstige Abfälle mitverbringt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Da Holzhaufen für kleine Tiere als Versteck dienen können, empfiehlt die Stadt, den Holzhaufen nicht unmittelbar am Tag des Abbrennens noch einmal umzuschichten. Auf diese Weise erhalten Tiere Gelegenheit, den Haufen zu verlassen.
Bei weiteren Fragen hat die Stadtverwaltung eine Auskunftsnummer genannt: 0234 910 14 06.
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