Fronleichnam, ein katholisches Fest, wird am 30. Mai gefeiert und ist in Nordrhein-Westfalen (NRW) und den Niederlanden ein Feiertag. Doch wie wird der Tag gefeiert und welche Regeln gelten?
In NRW ist Fronleichnam ein gesetzlicher Feiertag, ebenso in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland. In anderen Bundesländern und in den Niederlanden ist Fronleichnam hingegen kein Feiertag.
Während in NRW schulfrei an Fronleichnam ist, müssen die Bürgerinnen und Bürger am Freitag danach einen regulären Arbeitstag einplanen. Zudem gelten für Geschäfte besondere Regeln und Arbeitsverbote an Fronleichnam. Allerdings dürfen Bäckereien öffnen und Frühstücksbrötchen anbieten.
Fronleichnam, das 60 Tage nach Ostern gefeiert wird, hat eine tiefe religiöse Bedeutung und wird mit festlichen Feierlichkeiten in der katholischen Kirche begangen. Es ist ein Tag, der je nach Region unterschiedlich begangen wird, und spezifische Feiertagsregelungen und Arbeitsverbote mit sich bringt. Die Bedeutung von Fronleichnam manifestiert sich also nicht nur im religiösen Rahmen, sondern auch in gesetzlichen Regelungen, die Schulfrei, Geschäftsöffnungszeiten und Arbeitstage beeinflussen.