Die Teilrente ermöglicht es Arbeitnehmern, neben der Rente weiter zu arbeiten, wobei sie einen Teil ihrer bereits erworbenen Rentenansprüche monatlich ausgezahlt bekommen. Dieser Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand wird durch die Teilrente ermöglicht und wurde sogar nach der Corona-Pandemie ausgebaut.
Arbeitnehmer ab 63 Jahren mit einer Mindestversicherungszeit von 35 Jahren können die Teilrente beantragen. Die Teilrentenhöhe kann zwischen 10 und 99,99 Prozent der bereits erworbenen Rentenansprüche liegen. Abschläge werden für den vorzeitigen Renteneintritt erhoben, können aber durch freiwillige Beitragszahlungen ausgeglichen werden. Die Teilrente ermöglicht es, weiterhin Rentenbeiträge zu zahlen und damit die spätere Rente zu erhöhen.
Die Teilrente bietet Arbeitnehmern die Flexibilität, nach Erreichen des Renteneintrittsalters weiterzuarbeiten und gleichzeitig Rentenansprüche zu beziehen. Durch sorgfältige Planung und Beratung können die finanziellen Auswirkungen und Vorteile der Teilrente abgeschätzt werden.